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 SAT-Verbot in Deiner Stadt?

Du kennst das: Du willst das SAT-Zusatzangebot von PremiereWorld sehen und Dein Bürgermeister ist der Meinung, er müsse SAT-Antennen verbieten?

 Sie haben die Wahl!

Über das Anbringen von Sat-Antennen bei Wohnungen wird immer wieder bis zum Obersten Gerichtshof gestritten.
Die Voraussetzungen für die Anbringung von Sat-Antennen sind im Mietrechtsgesetz (MRG, § 9) sowie im Wohnungseigentumsgesetz (WEG, § 13) geregelt.

Und da steht folgendes drin:

Mieter und Eigentümer haben Anspruch auf Anbringung einer Sat-Antenne, wenn

> die Antenne dem jeweiligen Stand der Technik entspricht (sind heute alle Sat-Antennen)

> die Antenne einem wichtigen Interesse des Mieters beziehungsweise Eigentümers dient (z.B. wenn Du dies beruflich benötigst)

> die Antenne weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters, anderer Mieter oder des Vermieters zur Folge hat.

Wichtige Urteile dazu findest Du beim OGH:
OGH 10.2.1998, 5 Ob 30/98t
OGH 28.4.1992, 5 Ob 120/91

In letzterem Urteil wurde damit argumentiert, dass es im Haus bereits Kabelfernsehen gäbe. Dies ist allerdings kein Untersagungsgrund. Meist ist es ja so, daß über Kabel weit weniger Programme empfangen werden können als über Satellit. Das OGH-Urteil - Wohnungseigentum betreffend - sprach dazu aus: Unter notwendigen Antennen werden nicht nur solche verstanden, die einen Fernseh- oder Hörfunkempfang überhaupt ermöglichen, sondern auch solche, die nach dem Stand der Technik den Empfang solcher Programme ermöglichen, die mit den herkömmlichen Zimmer- oder Dachantennen oder im Wege des Kabelfernsehens nicht empfangen werden können. Auch das Argument, später werde eine Gemeinschaftsschüssel angebracht, zieht nicht. Im selben Urteil steht, daß es auf den jetzigen Zeitpunkt ankommt und nicht auf vielleicht in der Zukunft eintretende Umstände. Also darf der Bürger entscheiden, wie er an die Medien seiner Wahl gelangt, vorrausgesetzt er stimmt sich mit seinem Vermieter ab. Und vorallem darf er auch eine Satellitenantenne dafür einsetzen.

Bevor Du nun jedoch gleich zu Deinem Fernsehhändler eilst, um Dir eine 9-Meter-Durchmesser-Antenne für Deinen Balkon zu besorgen, solltest Du Dich erst einmal informieren, wie Du SAT-TV empfangen kannst, ohne gleich das gesamte Stadtbild zu verschandeln ... denn es gibt sicherlich Richter, die dieses Urteil gern wieder aufheben würden.

Beachte trotz des Gerichtsurteiles, dass Du immer erst Deinen Vermieter befragst, ob und wie Du eine SAT-Antenne einsetzen darfst. Solltest Du der Hauseigentümer sein, so solltest Du darauf achten, dass Dein Sat-Spiegel möglichst nicht zur Straße hinaus zu sehen ist bzw. die Masse der genutzten Antennen Deine Hauswand nicht gänzlich verschwinden läßt.

Dein Vermieter hat generell ein Mitspracherecht, darf jedoch nicht zwingend ein Verbot aussprechen. Vielmehr muss er Dir Alternativen bieten, die mit dem SAT-Empfang vergleichbar sind. Und Kabel-Fernsehen ist angesichts der Masse an TV und Radio längst keine Alternative mehr.
Wir möchten Dir daher hier einige Möglichkeiten des dezenten Antennenanbaus zeigen, der sich sicherlich mit Deinem Vermieter verträglich macht:

 
 Hinter der Balkonbrüstung?

Sehr viele Mieter in Wohnblöcken haben das große Glück, dass ihr Balkon in südlicher Richtung zeigt, damit Mittags die Sonne darauf scheint. Das sollte wohl mal einen Hauch von Urlaub in die Mietskasernen bringen. Im Zeitalter der Medien hat es einen ganz anderen Vorteil: Man kann prima eine SAT-Antenne dahinter verbergen und somit an reichlich Urlaubsstimmung per Fernbedienung gelangen. Aber Achtung! Die Antenne nicht unter den oberen Balkon hängen. Denke an den Einfallswinkel des Satelliten! Der Spiegel könnte nur halb eingestrahlt werden! Den Spiegel besser etwas tiefer aufstellen. Am besten hinter die Balkonbrüstung. Das schont auch noch das Stadtbild :-)

 
 Auf dem Dach?

Vergiß diesen Gedanken, wenn Du in einem Mietshaus wohnst! Keine Wohnungsgesellschaft und kein Vermieter dieser Welt wird Blitzschäden für Dich übernehmen ... und genauso werden diese Menschen argumentieren, egal wie großartig und sicher Dein Blitzschutz ist. Da hast Du keine Chance und kannst wahrscheinlich weitere Verhandlungen gleich in den Wind schlagen.

 
 Vor dem Balkon?

Wenn gar keine andere Möglichkeit zum Anbringen einer Antenne geboten ist, dann ist auch diese Art eine Möglichkeit, die Du in Betracht ziehen darfst - allerdings in Absprache mit Deinem Vermieter. Denn Du darfst keinerlei Veränderung an der Bausubstanz des Hauses hervorrufen und der Spiegel muss ganze Stürme überstehen ohne sich selbständig zu machen! Daher hat man in vielen Städten hier Höchstmaße festgelegt, die Du keinesfalls überschreiten darfst, da sonst Geldstrafen ausgesprochen werden können. In vielen Stadten und Gemeinden liegt das Höchstmaß bei 1,20 Meter Durchmesser. In anderen Gegenden werden dagegen nur maximal 80cm Durchmesser genehmigt. Frage daher auch Dein Bau- oder Wohnungsamt nach den jeweiligen Richtlinien.

 
 Ich brauche das beruflich!

Hier hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass Du selbst dann eine SAT-Antenne anbringen darfst, wenn der Vermieter keinerlei äußerlich-ersichtlichen Antennen genehmigt. Allerdings sind auch hier die geltenden Bestimmungen zu beachten und über Höchstmaße dürfen auch Firmenbetreiber nicht hinausschießen.
Du solltest allerdings immer einen driftigen Grund zur Hand haben, um den Betrieb Deiner Antenne rechtfertigen zu können. In erster Linie zählt dazu der Empfang von Firmendaten und Telefonaten via Satellit. Du solltest dies auch beweisen können. Ein Gewerbeschein und eine simple digitale PC-Karte reichen da schon aus. Du erhältst eine solche Karte unter anderem bei STRATO im SKY-DSL-Paket oder als Fernseh- und Datenkarte "WinTV DVB-S" unter [www.hauppauge.de]

 

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For help, please send mail to the webmaster (webmaster@satfreak.com), giving this error message and the time and date of the error.

Software Download und Anleitungen hier:?
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