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 Gesetze über illegales Öffnen von PayTV

PayTV zu öffnen ohne dafür zu bezahlen ist kein Kavaliersdelikt. So werden bei diesem Vorgang viele Gesetze überschritten, die eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren mit sich bringen.

PremiereWorld veröffentlichte nun in einer Pressemitteilung folgendes:

Herstellung und Vertrieb gefälschter SmartCards erfüllen mehrere Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). In der Herstellung ist ein Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), ein Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und die Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) zu sehen. Die Nutzung derartiger Karten ist als Computerbetrug (§ 263a StGB) strafbar. Das Strafmaß reicht bei diesen Delikten bis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

Also besser doch ein reguläres Abo abschließen, zumal die KirchGruppe inzwischen eine eigene Ermittlergruppe zusammen stellte (TaskForce "e-Security"), welche eng mit der Polizei zusammen arbeitet und in letzter Zeit hart gegen Premiere-Hacker und -Hehler vorgeht. Inzwischen laufen 300 Ermittlungsverfahren gegen solche Hacker und niemand kann sagen, wer genau im Visir dieser Truppe ist.

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